Unsere Allgemeine Lieferbedingungen als PDF Datei: Download
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen MOON (ALB-M) gelten für alle unsere Lieferungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden über das Portal MOON Fachhandel („Käufer“). Das Portal MOON Fachhandel richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(2) Unsere ALB-M gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALB-M. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(1) Der Käufer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung (Einloggen) nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen der für unsere Geschäftsbeziehung wichtigen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse) hat der Käufer uns bei laufender Bestellung unverzüglich mitzuteilen.
(2) Für den Zugang zur Online-Plattform und zum Online-Shop erhält der Käufer ein Passwort, das vor Dritten geheim zu halten ist.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, dass er den Inhalt seines Warenkorbes erwerben möchten (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot durch eine Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise binnen 5 Tagen ganz oder teilweise anzunehmen. Die Annahme kann entweder über das Portal MOON (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Wird das Angebot nicht innerhalb von 5 Tagen angenommen, gilt es als abgelehnt. Bei Drittanbietern (z.B. Provider / Netzbetreiber bei Mobilfunkverträgen) kommt ein Vertrag erst zustande, wenn dieser das Angebot des Käufers annimmt. Ist ein Produkt nicht verfügbar, erstatten wir bereits gezahlte Beträge in voller Höhe unverzüglich zurück. Zur Annahme von Bestellungen sind wir in keinem Fall verpflichtet.
(3) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, haben keine bindende Wirkung.
(4) Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht, oder seine Kreditwürdigkeit fehlt und dadurch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gefährdet ist.
(1) Die jeweils angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer und, soweit nichts anderes vereinbart wird, ab Lager, das heißt zuzüglich der in der Bestellung aufgeführten Kosten für Verpackung und Versand und ggf. Waren-/Transportversicherung. Bei Lieferungen in das Ausland trägt der Käufer etwaige Zölle Einfuhrumsatzsteuer und ähnliche Abgaben unmittelbar.
(2) Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.
(2) Die Lieferung erfolgt über ein von uns zu bestimmendes Transportunternehmen an die in der Bestellung angegebene Adresse. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
(3) Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
(5) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und ihm gleichzeitig eine etwaige voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir dem Käufer unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(6) Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen dazu, die Lieferung erst nach Wegfall dieses Hindernisses auszuführen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über die angegebene Lieferfrist hinaus, sind beide Vertragsparteien berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde bzw. soweit bei den einzelnen Zahlarten nichts Abweichendes bestimmt ist. Abhängig von der gewählten Zahlungsart erfolgt ggfs. eine Belastung bereits mit Abschluss der Bestellung. Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, werden wir bereits erhaltene Beträge unverzüglich zurückerstatten.
(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 478 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere des Herstellers.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 2 ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
(4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel und erkennbare Transportschäden innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Waren gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten („Ein- und Ausbaukosten“). Bei erheblichen erkennbaren Transportschäden bitten wir, die Annahme der Ware zu verweigern.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Original-Versandverpackungen so lange aufzubewahren, bis eine Prüfung auf etwaige Transportschäden durch den Käufer abgeschlossen ist. Bei festgestellten Transportschäden ist die Verpackung zu Nachweiszwecken bis zum Abschluss der Schadensprüfung durch Transportperson und Transportversicherung aufzubewahren.
(6) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(7) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(8) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(11) Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender §§ 8 und 9.
(1) Soweit sich aus diesen ALB-M einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) dieser ALB-M sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Solange der Käufer mit Zahlungen gegenüber uns nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereinigungen sind jedoch stets unzulässig.
(5) Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (zum Beispiel Ansprüche gegen Versicherungen oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
(6) Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von uns im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Auf unsere Aufforderung hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt, wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den uns gegenüber bestehenden Eigentumsvorbehalt in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber selbstständig das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehält. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt sind, räumt der Käufer uns und unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
(1) Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche, insbesondere gewährleistungsrechtlicher Art, gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Wir sind zur Zustimmung verpflichtet, soweit der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.
(2) Die Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig. Die Aufrechnung ist nur zugelassen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der MOTION TM Vertriebs GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von MOTION TM. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt.
Stand: 31.10.2025